Wer ist von NIS 2 betroffen?
In Deutschland sind rund 29.000 Unternehmen von NIS 2 betroffen. Dazu gehören Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS), Unternehmen bestimmter Größen sowie zahlreiche Bundeseinrichtungen. Zudem wird in der NIS-2-Richtlinie in ‘besonders wichtige’ und ‘wichtige’ Einrichtungen unterteilt. Für besonders wichtige Einrichtungen können höhere Bußgelder verhängt werden. Ebenso können diese regelmäßig ohne besonderen Anlass von BSI geprüft werden.
Ist meine Organisation betroffen?
Die Unterteilung in ‘wichtige’ und ‘besonders wichtige’ Einrichtungen ist abhängig vom Sektor und der Größe des Unternehmens nach Anzahl der Mitarbeitenden bzw. nach Umsatz. Unternehmen aus folgenden Sektoren, die eine entsprechende Größe erreichen, werden als ‘besonders wichtig’ definiert: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkstrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten in B2B, öffentliche Verwaltung (in Deutschland zunächst nur Bundeseinrichtungen) und Weltraum.
Darüber hinaus gibt es einige Sonderregelungen, beispielsweise für die Betreiber von Top-Level-Domains oder DNS.
Die weiteren betroffenen Unternehmen werden als ‘wichtig’ eingestuft.
Ob und wie das eigene Unternehmen betroffen ist, kann über dieses Tool vom BSI geprüft werden.
NIS 2: Die ersten Schritte für Unternehmen
Gehört Ihre Organisation zu den betroffenen Unternehmen? Dann sollten Sie jetzt handeln! Denn es lohnt sich, früh auf die neuen Regelungen vorbereitet zu sein. Hier sind einige Punkte, die Sie bei der Umsetzung von NIS 2 beachten sollten:
- Unternehmen, die unter die Regelungen für besonders wichtige Einrichtungen fallen, sollten sich zunächst beim BSI registrieren.
- Im weiteren Verlauf sollte eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden: Welche Maßnahmen hat mein Unternehmen bereits ergriffen? Wo gibt es noch Lücken? Wie kann ich die Erfüllung der Auflagen nachweisen?
- Anhand der Analyse des Ist-Zustandes sollten Unternehmen die wichtigsten Maßnahmen priorisieren.
„NIS 2 stellt viele Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Häufig wird dabei jedoch übersehen, dass sich die Vorschriften nicht nur auf technische Maßnahmen beschränken, sondern Weiterbildung einen entscheidenden Faktor bei der Umsetzung der Richtlinie darstellt.“
Dr. Raphaela Schätz, Leiterin des Lernlabor Cybersicherheit