Datenschutz, DSGVO, BDSG
© Shutterstock

Adresse, Telefonnummer oder Bankdaten – viele Internetnutzer sind sich zwar der Risiken bewusst, die mit der Preisgabe persönlicher Daten verbunden sind, setzen sich aber nicht näher mit entsprechenden Gesetzen und ihren Rechten auseinander. Wer Daten wie speichern und auswerten darf und wie man darüber Auskunft erhält, erfahren Sie hier:

Ein Überblick über aktuelle Gesetze

Bisher regeln das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) die Grundsätze der Datenverarbeitung. Ziel der Datenschutzgesetze ist es, das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung umfassend zu gewährleisten. Zu welchem Zweck ein Anbieter die Daten auswertet, steht in der jeweiligen Datenschutzerklärung.

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit sie gesetzlich gestattet ist oder ein User einwilligt. Jeder muss über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Nutzung seiner Daten vor deren Erhebung unterrichtet werden. Dies geschieht oftmals in den AGB – im Absatz „Datenspeicherung“. Außerdem hat jeder Nutzer das Recht, bei Unternehmen unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung zu erhalten. Nach Art. 12 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung können die Informationen schriftlich, auf elektronischem Wege oder auch mündlich erteilt werden.  

Neue Regeln im Datenschutzrecht

Ab Mai 2018 tritt eine neue Verordnung der Europäischen Union zur Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa in Kraft. Unternehmen müssen in Zukunft den Verbraucher umfassender über die Erhebung seiner Daten informieren, beispielsweise ausführlichere Datenschutzerklärungen auf Websites einarbeiten. Aber: Eine Zustimmung zur Bearbeitung von Personendaten, zum Beispiel in Form eines anzukreuzenden Kästchens innerhalb eines Anmeldungsformulars, ist weiterhin nicht zwingend. Gleichzeitig gibt es aber auch zahlreiche Ausnahmeregelungen, die es in der Praxis weiterhin schwer machen, seinen Datenverlauf zu verfolgen – Behörden soll es hingegen erleichtert werden, Sanktionen bei Verstößen durchzusetzen. Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes sind nun möglich.

Lernlabor Cybersicherheit

Trotz aller Bemühungen, das Thema Sicherheit und Schutz von persönlichen Daten zu erleichtern, wird dies auch in Zukunft nicht ohne Mitwirkung und aufmerksames Hinterfragen des Users selbst geschehen. Im Lernlabor Cybersicherheit der Fraunhofer Academy sensibilisieren wir zum einen Anwender, wie sie ihre und die Daten ihrer Firma schützen,  zum anderen befähigen wir Manager zu ganzheitlichen Sicherheitskonzepten und schließlich helfen wir Fachkräften, mit  neuesten Erkenntnissen aus der Forschung auf dem aktuellen Stand der IT-Sicherheits-Entwicklungen zu bleiben.